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Nur wenige Menschen lernen im Laufe ihres Lebens wirklich eine(n) Amtsarzt / Amtsärztin kennen. Die meisten wissen zwar, dass es Amtsärzte gibt. Den Facharzt / die Fachärztin für das öffentliche Gesundheitswesen müssen sie jedoch nicht aufsuchen. Freuen Sie sich darüber, wenn Sie (noch) nichts mit Amtsärzten zu tun gehabt haben !

Für die diejenigen jedoch, die bereits Kontakt hatten, ergeben sich ganz unterschiedliche Erfahrungen. Da gibt es Amtsärzte / Amtsärztinnen. die 

            - sind vollkommen in Ordnung und gehen auf  die Bedürfnisse und Wünsche und ihrer "Patienten / Patientinnen" ein;

            - sind überhaupt nicht o. k. und versuchen, zum Nachteil ihrer "Patienten / Patientinnen" tätig zu werden.

Denn die Amtsärzte besitzen eine überaus große Machtfülle. Sie entscheiden mit ihren Gutachten für Dienstherren, Gerichte usw. zum Beispiel darüber, ob

            - jemand zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen wird;

            - Beamte noch arbeiten können oder zwangsweise dienstunfähig sind;

            - jemand noch voll zurechnungsfähig ist;

            - man zum Pflegefall wird oder nicht.

Amtsärzte sind quasi Staatsärzte und staatliche "Obergutachter", die u. a. über die Richtigkeit, Gültigkeit bzw. Anwendbarkeit privatärztlicher Gutachten entscheiden. Warum eigentlich ?

Natürlich sehen jüngere Amtsärzte ihre Belange positiv, sehen sich als Mittler der Interessen und als Berater.

Eine solche Sichtweise ist notwendig, denn Amtsärzte waren  im Nationalsozialismus fleissig an Euthanasie und Sterilisationen beteiligt.

Das Amt des Amtsarztes stammt aus der Öffentlichen Gesundheitsfürsorge des preußisch - wilhelminischen Staates. Angelegt als ein Element der medizinischen Sozialkontrolle, sollten Amtsärzte helfen, Volkskrankheiten zu erkennen und zu bekämpfen, Seuchen auszurotten und die Volkshygiene zu verbessern. Diese Aufgaben waren besonders während der Industrialisierung  notwendig. Zugleich schuf sich der obrigkeitsstaatliche Staat mit dem Institut "Amtsarzt" jedoch ein Herrschaftsinstrument, das der arbeits- und sozialmedizinischen Auslese diente. Wer z. B. infolge Behinderung nicht mehr arbeiten konnte, fiel der Armenfürsorge anheim. Der "Krüppelarzt", so die offzielle Bezeichnung, besuchte regelmäßig Stadtteile und Dörfer, ließ sich "Krüppel" vorführen, begutachtete sie und erstellte Listen. So hatten die Nationalsozialisten leichtes Spiel, denn welche Eltern dachten schon bei der Meldung ihres evtl. "schwachsinnigen" oder körperbehinderten Kindes daran, dass es eines Tages "ins Heim" musste und dort an "Lungenschwindsucht" starb bzw. als "nutzloser Esser" systematisch ermordet wurde.

Die Geschichte des Amtsarztberufes ist vielfältig und weitgehend noch nicht aufgearbeitet. Dazu dient diese Homepage. Sie dient aber auch der Frage, ob es heute noch notwendig ist, das System Öffentliche Gesundheitsfürsorge und "Amtsarzt" beizubehalten. Denn was Amtsärzte machen, von der Einschulungsuntersuchung bei Kindergartenkindern bis zur gerichtlich veranlassten Pflegefallbegutachtung alter Menschen, können staatlich beauftragte Privatärzte ebensogut und vielleicht besser. 

Wir laden Sie ein zur Diskussion und Mitarbeit !

Eine Diskussion ist überfällig ! 


Denn wie leicht heutzutage Amtsärzte bei ihren nebenberuflichen Tätigkeiten (z. B. Methadonabgabe)
und / oder in ihrer Rolle als Staatsärzte (ungerechtfertigt ?) angegriffen werden, zeigt folgendes Beispiel aus einem nordwest - niedersächsischen Gesundheitsamt:

Konflikt um Methadonabgabe von Dr. Johannes Minnich im Gesundheitsamt Nordhorn




Berichten Sie Positives und Negatives über Ihre Erfahrungen, die Sie mit Amtsärzten gemacht haben. Schreiben Sie uns !


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Freundeskreis Amtsarzt
e-mail: selbsthilfegruppedr.minnich@web.de

links:

Allgemeines zum Beruf des Amtsarztes

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